Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Inhaber eines Führerausweises einer der erwähnten Kategorien sowie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pflegepersonal mit Diplom sind vom Kursbesuch befreit. Über weitere Ausnahmen erteilt Dir das Strassenverkehrsamt gerne Auskunft.
» Nothelfer, Nothelferkurs in der Schweiz
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