MFK – alles rund um die Motorfahrzeugkontrolle

Autobesitzer kennen das: Alle paar Jahre landet das Schreiben vom Strassenverkehrsamt im Briefkasten. Der Wagen soll in die MFK, also zur Motorfahrzeugkontrolle. Das hat gute Gründe: Autos nutzen sich mit der Zeit ab, Mängel sammeln sich an, die Leistung lässt nach, Geräte funktionieren nicht mehr ordnungsgemäss. Der Zahn der Zeit nagt an den Fahrzeugen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss auch dein Auto daher regelmässig in die Kontrolle. Wir erklären dir, was es dazu zu wissen gibt.

Wann muss ich mein Fahrzeug in die MFK-Prüfung geben?

Wann das Fahrzeug in die Prüfung muss, hängt von seinem Alter ab. In der Regel erfolgt die erste Motorfahrzeugkontrolle vier Jahre nach der ersten Zulassung des Wagens. Nach dieser ersten Prüfung erfolgt die nächste innert von drei Jahren. Danach verkürzen sich die Prüfintervalle auf zwei Jahre. Zumeist schickt dir das Strassenverkehrsamt deines Kantons eine Aufforderung zur Prüfung per Post zu. In diesem Fall bist du dazu verpflichtet, die Fahrzeugkontrolle in der angegebenen Frist vornehmen zu lassen. Den Termin solltest du unbedingt wahrnehmen, denn sonst drohen Bussen. Ausserordentliche Prüfungen sind immer dann zu beantragen, wenn du an deinem Wagen wesentliche Veränderungen vornimmst. Diese Änderungen musst du den Behörden innert von 14 Tagen mitteilen und einen speziellen Termin vereinbaren. Das betrifft vor allem das Tuning. Teilst du den Behörden diese Veränderungen nicht mit, wird ebenfalls eine Busse fällig.

Wie bereite ich den Wagen auf die Prüfung vor?

Du bist nicht nur verpflichtet, zum angeordneten Termin zu erscheinen. Du musst auch sichergehen, dass dein Fahrzeug auf die MFK richtig vorbereitet ist. Allerdings musst du deinen Wagen nicht auf den neuesten Stand bringen. Du solltest ihn jedoch ordentlich reinigen und sauber halten. Ausserdem solltest du sicherstellen, dass die zu überprüfenden Geräte richtig funktionieren. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Bremsanlagen
  • die Lenkvorrichtung
  • die Beleuchtung
  • andere elektronische Geräte

Weiterhin überprüfen die Behörden die Identifikation des Fahrzeuges anhand der Kontrollschilder und der Dokumente. Sie stellen fest, ob der Fahrer ausreichend Sicht hat und ob das Fahrgestell, Achsen, Reifen, Räder und Aufhängungen in Ordnung sind. Dabei kann unter anderem der Rost eine wichtige Rolle spielen.

Was, wenn der Prüfer Mängel feststellt?

Sollten die Behörden Mängel am Fahrzeug feststellen, dann musst du diese innerhalb von 30 Tagen beheben. Du erhältst einen Prüfbericht, auf dem der Prüfer die Mängel aufzeichnet. Allerdings verfahren die verschiedenen Kantone unterschiedlich. In manchen Gegenden der Schweiz reicht es aus, wenn du die Mängel selber behebst, es auf dem Prüfbericht vermerkst und ihn mit dem Fahrzeugausweis an die Behörde schickst. Hier kannst du also selber Hand anlegen, wenn du das Können dafür hast. Andere Behörden wollen den Wagen immer zur Nachprüfung sehen. Das kann selbst bei kleinsten Mängeln der Fall sein. Die Nachprüfung kann zusätzliche Kosten verursachen.

Welche Dienstleistungen bieten die Werkstätten an?

Wenn du dir nicht sicher bist, ob der Wagen auf die MFK vorbereitet ist oder den Mindestanforderungen genügt, kannst du die Dienstleistungen einer Werkstatt in Anspruch nehmen. Werkstätten bieten gerne einen Vortest an. Zu den Dienstleistungen gehört auch, das Fahrzeug vorher gründlich zu reinigen. Ein Vortest bei einer Werkstatt kann von Vorteil sein, wenn sich dadurch die zusätzlichen Kosten durch die Nachprüfung vermeiden lassen. Dabei solltest du nur die Teile des Wagens überprüfen lassen, die auch für die MFK relevant sind. Und: Ein Kostenvoranschlag ist immer eine gute Idee. In einigen Kantonen kann es genügen, wenn die Werkstätten die Mängelbehebung bescheinigen und an die Behörden schicken. In anderen muss der Wagen nach der Behebung in der Werkstatt zur Nachprüfung.

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Muss ich einen Occasionswagen beim Halterwechsel prüfen lassen?

Der Halterwechsel setzt den Intervall der jährlichen Überprüfungen nicht aus. Es ist jedoch nicht notwendig, den Behörden den Wagen vorzuführen, sobald du einen Occasionswagen gekauft hast. Vorsicht beim Kauf von gebrauchten Wagen, die der Halter mit „frisch ab MFK“ bewirbt. Das ist kein Gütesiegel, sondern bedeutet lediglich, dass der Wagen bei der letzten Prüfung den Mindestanforderungen entsprach. Möchtest du auf Nummer Sicher gehen, dann schlage ihm einen Occasionstest vor. Anders sieht es bei Importen in die Schweiz aus. Importierte Fahrzeuge musst du vor der Zulassung zum Verkehr überprüfen lassen. Handelt es sich um einen Neuwagen, dann reicht es für die Behörden aus, die Papiere zu sichten.

In welchem Kanton muss ich die Fahrzeugkontrolle durchführen lassen?

Generell musst du den Wagen in deinem Heimatkanton überprüfen lassen. Zumeist hast du dort eine Wahl zwischen mehreren Anlaufstellen, jedoch musst du das schriftlich beantragen. Die einzelnen Kantone verfahren hier unterschiedlich. Anders sieht es aus, wenn du eine freiwillige Überprüfung durchführen lassen willst.

Kann ich mich selber für eine Motorfahrzeugkontrolle anmelden?

Möchtest du ausserhalb der regelmässigen Prüftermine dein Fahrzeug untersuchen lassen, dann kannst du jederzeit einen Termin vereinbaren. In diesem Fall musst du die Prüfung nicht in deinem Heimatkanton vornehmen lassen. Du brauchst dafür auch keine Bewilligung deines Strassenverkehrsamtes.

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