Quad – 7 Fragen rund um das All Terrain Vehicle

Das Quad oder ATV (All Terrain Vehicle) ist ein geländegängiges Fahrzeug mit vier Ballonrädern, Lenkstange und Sattelsitz. Abhängig vom Modell, können bis zu drei Personen darauf fahren. Quads findest du im Motorsport und im Gelände und in einigen europäischen Ländern setzt sogar die Polizei die Fahrzeuge ein. Aber wie handhabt die Versicherung diese Fahrzeuge? Unterscheidet sich die Lage in der Schweiz von der in anderen Ländern? Wann spricht man eigentlich von einem ATV, wann von einem Quad? Und was braucht ein Quad, damit es eine Strassenzulassung bekommt? Diese Fragen beantworten wir dir hier.

Welche Fahrprüfung brauche ich für das Quad in der Schweiz?

In der Schweiz ist für das Führen eines Quad der Führerausweis der Kategorie B1 erforderlich. Das gilt für Quads mit einem Gesamtgewicht von max. 0,4 Tonnen und einer Leistung von 15 Kilowatt oder weniger. Ebenfalls darfst du ein Quad führen, wenn du den Führerausweis der folgenden Kategorien besitzt:

  • B (gilt für das Auto)
  • A (gilt für Motorräder mit mehr als 11 Kilowatt Leistung)
  • A1 (gilt für Motorräder bis max. 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt Leistung)

Wichtig: Seit dem 01.02.2016 gilt grundsätzlich eine Helmtragepflicht. Diese gilt für alle Quads und alle Fahrer, unabhängig von Alter, Leistung des Quads oder anderen Parametern. Quads erhalten in der Schweiz übrigens nur eine Zulassung, wenn der Bremshebel am Lenker auf alle vier Räder wirkt. Die Bremskraft muss vorne 60 Prozent und hinten 40 Prozent betragen.

Gilt das Quad als Auto oder als Motorrad?

Das Quad gilt in der Schweiz weder als Auto, noch zählt es zu den Motorrädern. Es handelt sich unabhängig von der Hubraumgrösse um ein sogenanntes Kleinmotorfahrzeug. Einen eigenen Quad-Führerschein gibt es deshalb auch nicht. Welcher Führerschein für das Fahren eines Quad benötigt wird, hängt von der Art des Quads und der Leistung ab. Quads mit einer Leistung bis 11 Kilowatt kannst du mit derselben Kategorie fahren wie Motorroller. Für alle Quads mit einer Leistung bis max. 15 Kilowatt gilt, dass du die Fahrerlaubnis der Kategorien B oder A benötigst.

ATV oder Quad – was sind das für Fahrzeuge?

Generell handelt es sich um das Gleiche: Jedes Quad ist ein ATV, ein All Terrain Vehicle. Auf Deutsch würde man das als Geländefahrzeug bezeichnen. Quad wird übrigens von quadruplex, also vierfach (4x4), abgeleitet. Im deutschen Sprachgebrauch hat es sich etabliert, die Sport- und Freizeitfahrzeuge als Quad zu bezeichnen. Arbeitsfahrzeuge für den Geländeeinsatz wie beispielsweise in der Bergrettung werden dagegen eher als ATV bezeichnet. Im Grunde genommen kannst du die Begriffe jedoch synonym gebrauchen. Ursprünglich wurden die Fahrzeuge übrigens für das Militär entwickelt: Dort sollten sie der Personenbeförderung und der Aufklärung dienen.

Wie bekommt mein Quad eine Strassenzulassung?

Den grössten Absatz finden Quads immer noch in Nordamerika. Nach Europa werden sie als Geländefahrzeuge importiert. Die Strassenzulassung erhalten sie erst nach einer Umrüstung. Denn Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter und Standlicht sowie Tacho müssen den Vorschriften des jeweiligen Landes angepasst werden – das gilt in der Schweiz genauso wie im europäischen Ausland. Normalerweise übernehmen die Importeure oder die Händler diese Umrüstung. Übrigens werden die Fahrzeuge bisweilen auch durch eine Spurverbreiterung und eine Tieferlegung sowie die Ausstattung mit einer speziellen Strassenbereifung sicherer gemacht. Dann sind sie wirklich für den Strassenverkehr und weniger für sportliche Geländefahrten geeignet. Man unterscheidet ohnehin zwischen Quads für den Sport, die keine Strassenzulassung haben, und solchen, die auf öffentlichen Strassen fahren dürfen. Und es gibt tatsächlich einige Hersteller, die ihre Quads direkt für die Strasse bauen – diese Fahrzeuge kannst du dann unter Umständen ohne weitere Umrüstungen anmelden. Vorsicht gilt aber bei Zubehör: Das gibt es massenhaft, aber auch da ist nicht alles auf den Schweizer Strassen erlaubt.

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Ab wann darf ich Quad fahren?

Das Mindestalter, mit dem du in der Schweiz Quad fahren darf, ergibt sich aus den Bestimmungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis. Quads oder ATV darfst du grundsätzlich erst ab 18 Jahren führen. Für Quads mit einer Leistung bis 11 Kilowatt und einem Hubraum von höchstens 125 Kubikzentimetern wird wenigstens eine Fahrerlaubnis der Kategorie A1 (ab 16 Jahren, Quad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer) verlangt, für Fahrzeuge mit einer Leistung zwischen 11 Kilowatt und 15 Kilowatt gelten die Führerausweise B und A. Die jeweiligen Angaben bezüglich des Mindestalters gelten dementsprechend auch für das Quad. Im Sport sieht das jedoch unter Umständen wieder anders aus. Informationen zu den zahlreichen Unterteilungen gibt es unter anderem bei den Ausrichtern der sportlichen Wettbewerbe!

Wo gibt es Service, wenn mein Quad defekt ist?

Ist das Quad defekt, ist die erste Anlaufstelle grundsätzlich der Händler, bei dem das Fahrzeug erworben wurde. Ersatzteile, Zubehör, Reparatur und andere Formen des Service erhältst du normalerweise dort. Bist du auf Reisen, kannst du dich für den Service an jede in der Nähe befindliche Quad-Garage wenden. Hilfe und Informationen gibt es auch bei jedem der zahlreichen Quad-Clubs in der Schweiz.

Was ist die Höchstgeschwindigkeit beim Quad?

Im Schweizer Strassenverkehr liegt die Höchstgeschwindigkeit für Quads bei 45 Stundenkilometern für alle Fahrer und Fahrerinnen zwischen 16 und 18 Jahren. Quads, die für den Rennsport oder im Gelände eingesetzt werden, haben keine Strassenzulassung. Sie erreichen aber unter Umständen auch höhere Geschwindigkeiten. Auf die Autobahn darf nur ein Quad mit einer eingetragenen Mindestgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern – das kommt also nur für Erwachsene in Frage.

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