Rechts überholen – erlaubt oder verboten?

Wer rechts überholt, macht sich strafbar. So steht es im Gesetz. Doch ist die Sache immer so einfach? Machst du dich auf jeden Fall strafbar, wenn du jemanden rechts überholst? Tatsächlich gibt es Ausnahmen zu dieser Regel. Noch komplizierter wird die Angelegenheit, wenn du nur rechts an jemanden vorbeifahren willst. Hier ist die Unterscheidung zwischen dem Überholvorgang und dem blossen „schneller Fahren“ nicht immer klar definiert. Alles rund um das Thema gibt es hier.

Ist rechts zu überholen grundsätzlich verboten?

Laut den Verkehrsregeln in der Schweiz macht sich strafbar, wer auf der Autobahn rechts überholt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Artikel 35 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes und Artikel 8 Absatz 3 sowie Artikel 36 Absatz 5 der Verkehrsregelverordnung. Als Überholvorgang gilt, wenn du deine Fahrspur verlässt, um einen oder mehrere vor dir fahrende Fahrzeuge zu überholen, und anschliessend dich wieder in dieselbe Spur einordnest. Grundsätzlich ist für das Überholen die linke Überholspur vorgesehen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Ausnahme Nummer 1: Dichte Kolonnen. Sollte auf der Autobahn ein dichter, paralleler Kolonnenverkehr herrschen, dann kann der Fahrer vorsichtig auf der rechten Seite überholen. Dazu muss sich der Kolonnenverkehr auf allen Fahrstreifen mit relativ gleicher Geschwindigkeit bewegen. Ist das der Fall, dann darfst du rechts an den Kolonnen vorbeifahren.
  • Ausnahme Nummer 2: Das Überholen ist rechts auf Einspurstrecken gestattet, sollten die einzelnen Fahrstreifen zu unterschiedlichen Zielen führen. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn die Autobahn sich teilt und sich Abzweigungen bilden.
  • Ausnahme Nummer 3: Es ist erlaubt, auf Beschleunigungsstreifen von Einfahrten rechts zu überholen, jedoch nur bis zum Ende durch die Doppellinie gekennzeichneten Markierung.
  • Ausnahme Nummer 4: Verzögerungsstreifen von Ausfahrten.

Wann ist es erlaubt, rechts auf der Autobahn vorbeizufahren?

Bei der Frage, wann du lediglich rechts an einem anderen Auto auf dem linken Fahrstreifen vorbeifährst, herrscht in der Schweiz keine gesetzliche Klarheit. Aufgrund des notorischen Linksfahrens auf Schweizer Autobahnen ist der Verkehr auf den rechten Fahrstreifen häufig flüssiger. Auf der Überholspur kommt es oft zu ständigem Auffahren und Abbremsen. Das Bundesgericht gestattet daher das „passive Vorbeifahren“ auf der Normalspur, sollte die Verkehrsdichte auf der Überholspur besonders hoch sein. Damit aus diesem simplen Fahren kein Überholvorgang wird, musst du deine Geschwindigkeit aber konstant halten. Du überholst dann nicht, sondern fährst quasi normal weiter und bist halt zufällig schneller als die Fahrzeuge links von dir. Vom Gesetzgeber gibt es bislang keine genauen Richtlinien, ab welcher Geschwindigkeit und bei welcher Distanz aus einem Vorbeifahren ein Überholvorgang wird. Sollte es hierbei zu Unfällen kommen, können Streitereien vor Gericht die Folge sein.

Wo darf ich ausserhalb der Schweiz rechts überholen?

Auch im Ausland ist das Überholen auf der rechten Fahrspur generell verboten. Allerdings gibt es auch hier in diversen EU-Ländern Ausnahmen. Zum Beispiel dürfen Autofahrer auch auf der deutschen Autobahn rechts überholen, wenn sich der Verkehr zu stark verdichtet. Jedoch kann man in diesem Fall kaum vom Überholvorgang sprechen: Das Prinzip ist hier dasselbe wie beim einfachen Vorbeifahren bei gleichbleibender Geschwindigkeit.

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Was, wenn zwei Autobahnen zusammentreffen?

Einen Sonderfall stellen Zusammenführungen auf der Autobahn dar. Wenn sich zwei Autobahnen treffen, trennt eine Sicherheitslinie die sich verbindenden Fahrspuren. Solange diese Sicherheitslinie besteht, ist es dir noch gestattet, rechts vorbeizufahren. Fällt die Sicherheitslinie jedoch weg, dann gilt das nicht mehr. Es kann vorkommen, dass Autofahrer am Ende der Linie noch einmal auf die Gaspedale steigen. Hierbei besteht ein grosses Unfallrisiko, wenn zum Beispiel Lastwagen auf die rechte Fahrspur wechseln.

Was, wenn die Verkehrsteilnehmer links zu langsam fahren?

Das ist die Problematik, die überhaupt erst zum Überholen auf den rechten Fahrstreifen führt. Aufgrund der erhöhten Verkehrsdichte auf den Schweizer Autobahnen können die linken Überholspuren langsamer sein als die Normalspur. Auch in diesem Fall ist es nicht gestattet, ein Überholmanöver auf den rechten Fahrstreifen durchzuführen. Sollten die Fahrer auf der Überholspur zu langsam sein, dann ordne dich auf der Normalspur ein und fahre mit der zugelassenen Geschwindigkeit. Sollte es nicht möglich sein, auf die rechte Fahrspur zu wechseln, weil der Verkehr zu dicht ist, dann bleibe einfach geduldig. Langsamfahrer auf der Überholspur sind anstrengend, aber sie sind es nicht wert, dafür einen Unfall zu bauen oder eine Strafe zu kassieren.

Was, wenn ich beim rechts Überholen erwischt werde?

Das Überholen auf der rechten Fahrspur stellt eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln nach Artikel 90 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes dar. Die Folgen einer Zuwiderhandlung können eine Anzeige sowie ein mehrmonatiger Entzug des Führerausweises für mindestens drei Monate sein. Die Geldbussen liegen derzeit (Stand: 2020) bei 140 Schweizer Franken. Dabei kann es schon als Zuwiderhandlung gelten, wenn du nur nach dem Vorbeifahren auf der rechten Fahrseite den Blinker setzt und dich links einordnest.

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