Rollerprüfung: Wissenswertes rund um Anmeldung und Durchführung

Du bist mindestens 16 Jahre alt und möchtest flexibel von A nach B gelangen? Dann entscheide dich für die Rollerprüfung. Hast du diese erfolgreich absolviert, besitzt du die Erlaubnis, Motorroller zu fahren. Solche Motorroller darfst du mit einem Führerschein der Kategorie A1 lenken. Sie dürfen über maximal elf Kilowatt Motorleistung und 50 Kubikmeter Hubraum verfügen. Damit sind sie natürlich nicht so schnell wie Motorräder. Motorroller aber sind klein und wendig und für den Stadtverkehr besonders nützlich. Ab einem Alter von 18 Jahren kannst du dann zu grösseren Zweirädern übergehen. Alles über die Rollerprüfung erfährst du hier.

Welche Voraussetzungen müssen für die Rollerprüfung gegeben sein?

Um die Rollerprüfung ablegen zu können, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Natürlich musst du das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Um den Lernfahrausweis zu erhalten, sendest du zunächst ein sogenanntes Gesuchsformular ein. Diesem zwingend beilegen musst du einen maximal 24 Monate alten Sehtest und eine Bescheinigung, dass du an einem Nothelferkurs teilgenommen hast. Das Amt benötigt ausserdem zwei aktuelle Passfotos von dir. Achte darauf, dass diese die richtige Grösse von 35 mal 45 Millimetern haben. Das Strassenverkehrsamt stellt dir die Antragsformulare online kostenfrei zur Verfügung. Wenn du das erste Mal ein solches Gesuch stellst, musst du dich zudem persönlich bei der Polizei, deiner Gemeinde oder der Strassenverkehrsbehörde melden und einen gültigen Identifikationsnachweis vorlegen.

Wie viele Fahrstunden sind notwendig?

Die praktische Grundschulung dauert in der Regel nur acht Stunden und damit deutlich weniger als beim Auto. Nach dem Grundkurs meldest du dich bei einer Fahrschule deines Vertrauens für den Verkehrskundeunterricht an und absolvierst zusätzlich Fahrstunden. Je weniger Stunden du benötigst, desto weniger musst du logischerweise für deinen Führerschein insgesamt bezahlen. Fahrstunden sind übrigens freiwillig; du musst diese also nicht absolvieren, wenn du nicht möchtest. Vielleicht hast du sogar schon den Führerschein für PKW? In diesem Fall sind zusätzliche Fahrstunden wahrscheinlich überflüssig. Für den Nothelferkurs hingegen sollest du etwa zehn Stunden einplanen. Diesen Kurs kannst du natürlich auch schon vor deinem 16. Lebensjahr besuchen, denn der Ausweis ist sechs Jahre lang gültig.

Was muss ich über die Theorieprüfung wissen?

Für die theoretische Prüfung kannst du dich sowohl schriftlich als auch online anmelden. Sobald du deinen Lernfahrausweis beantragt hast, erhältst du vom Strassenverkehrsamt einen Zettel für die Anmeldung. Für die theoretische Prüfung bereitest du dich am besten vor, indem du diverse Lernsoftwares nutzt, die online erhältlich sind. Der Vorteil: Du kannst damit auch unterwegs auf deinem Smartphone üben.

Wann kann die praktische Prüfung erfolgen?

Erst wenn du die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert hast, kannst du die praktische Prüfung in Angriff nehmen. Nach deiner Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis, der für einen Zeitraum von vier Monaten gültig ist. Während dieser Zeit kannst du dann die praktische Grundschulung in Angriff nehmen. Diese erfolgt grundsätzlich mit einem Fahrzeug der Kategorie A1. Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist die Teilnahme am Verkehrskundeunterricht. Auch dieser dauert acht Stunden und kann sowohl im Intensivkurs als auch in mehreren Blöcken erfolgen. Solltest du bereits im Besitz eines Führerscheins der Kategorie B sein, musst du an diesem Unterricht nicht mehr teilnehmen. Die praktische Prüfung für Roller selbst dauert nur etwa 30 Minuten. Hast du diese bestanden, erhältst du einen Führerausweis auf Probe, der zunächst drei Jahre lang gültig ist. Während dieser Zeit musst du zudem die beiden Weiterbildungskurse WAB 1 und WAB 2 besuchen, die jeweils acht Stunden dauern.

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Was hat es mit dem Lernfahrausweis auf sich?

Der Lernfahrausweis ist ein wichtiges Dokument, welches du zwingend für deine praktische Prüfung benötigst. Sobald du dieses in der Tasche hast, darfst du bereits auch ohne praktische Prüfung auf der Strasse fahren. Voraussetzung ist, dass du am Heck deines Rollers ein blaues Schild mit einem weissen "L" gut sichtbar anbringst.

Welche Kosten muss ich für die Prüfung in der Kategorie A1 einplanen?

Die Kosten für die Rollerprüfung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Folgende Gebühren sind in der Schweiz üblich (Richtwerte, Stand: 2020):

  • Sehtest: 20 Franken
  • Nothelferkurs: 100 Franken
  • Theorieprüfung: 50 Franken
  • Verkehrskundeunterricht: 200 Franken
  • Praktische Grundschulung: 300 Franken
  • Praxisprüfung: 100 Franken
  • Kosten je Fahrstunde: etwa 90 Franken
  • Führerschein: 35 Franken
  • Weiterausbildungskurse: etwa 600 Franken

Wie finde ich eine gute Fahrschule?

Eine Fahrschule deines Vertrauens findest du schnell, wenn du dich im Freundes- und Bekanntenkreis umhörst. Ist eine Fahrschule gut, spricht sich das in kurzer Zeit herum. Achte dabei nicht nur auf die Preise, sondern vor allem auf die Fahrlehrer. Bestenfalls herrscht sofort ein Vertrauensverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer. Ist dies gegeben, wird dir die Prüfung deutlich leichter fallen. Ein guter Fahrlehrer hört dir bei allen Fragen und Problemen zu und unterstützt dich während der gesamten Ausbildungszeit bestmöglich.

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