Stammnummer – 7 Fragen über den Identifikator für dein Auto

Bei einer Neuanmeldung oder bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz musst du diesen Vorgang bei deinem zuständigen Zollamt und beim Strassenverkehrsamt melden. Dort erhält das Fahrzeug eine sogenannte Stammnummer, um eindeutig identifizierbar zu sein. Diese benötigst du besonders für die Zulassungsprüfung und die Autoversicherung. Sie ist im Fahrzeugausweis festgehalten, zusammen mit der Marke, dem Typ, der Erstinverkehrssetzung, der Typengenehmigung, dem Kontrollschild und dem Name und der Adresse des Fahrzeughalters. Lerne hier mehr über die Stammnummer deines Wagens.

Wie melde ich in der Schweiz mein Fahrzeug an?

Ein Fahrzeug darf in der Schweiz nur mit einem gültigen Fahrzeugausweis und mit den vorgeschriebenen Kontrollschildern am Verkehr teilnehmen. Dafür musst du das Auto beim Strassenverkehrsamt anmelden und zulassen. Die Zulassung erfolgt immer in Form von Kontrollschildern, die Formalitäten der Anmeldung finden dabei immer in deinem Heimatkanton statt. Bei der Neuzulassung, bei der Einfuhr eines Fahrzeugs oder bei Änderungen musst du in der Schweiz häufig die Stammnummer angeben. Diese ist wichtig für die Identifikation des Autos. Gleiches gilt für das Beantragen von Wechselschildern für mehrere Fahrzeuge.

Eine Fahrzeugneuanmeldung verläuft etwas anders als das Zulassen eines gebrauchten Wagens. Hier muss ein Versicherungsnachweis und der Prüfbericht Formular 13.20 A eingereicht werden. Dadurch erhältst du als Fahrzeughalter dann die Stammnummer, die sowohl für den Fahrzeugausweis als auch für die Autoversicherung notwendig ist. Sie ist auch für den Fahrzeugimport von Bedeutung und wird bei der Einführung des Autos in die Schweiz zwingend benötigt. Jedes Fahrzeug muss versichert sein, wobei der Prüfbericht auch direkt vom Fahrzeughändler ausgefüllt werden kann. Die Nummer gilt dann im Ausweis für das jeweilige Auto.

Was ist die Stammnummer?

Kaufst du ein neuwertiges Auto, erhältst du als Fahrzeughalter in der Regel noch keinen Fahrzeugausweis, sondern musst diesen erst beantragen. Das machst du in deinem Heimatkanton. Um die Anmeldung durchführen zu können, benötigst du einen Prüfbericht und den Versicherungsnachweis der Haftpflichtversicherung. Ohne die Stammnummer wird in der Schweiz kein Auto durch das Strassenverkehrsamt zugelassen. Genauso ist der Abschluss einer Autoversicherung ohne die Angabe der Nummer nicht möglich. Das Formular, das dann vom Schweizer Zoll genehmigt und ausgefüllt wird, trägt den Namen „Prüfbericht 13.20 A“. Dieser ist auch für den Import eines Fahrzeugs in die Schweiz notwendig.

Wo ist die Stammnummer im Prüfbericht zu finden?

Im Prüfbericht 13.20 A lässt sich die Stammnummer einfach in der mittigen Rubrik unter dem Punkt 18 finden. Sie ist dort auch deutlich gekennzeichnet. Du kannst sie für alle Autoversicherungen und für die Anmeldung eines Fahrzeugs in der Schweiz verwenden. Für Letzteres legst du sie beim Strassenverkehrsamt durch das entsprechende Formular oder über den Fahrzeugausweis vor.

Welche Unterlagen sind beim Strassenverkehrsamt für die Anmeldung eines Fahrzeugs notwendig?

Das hängt davon ab, ob es sich um einen Neuwagen oder um einen gebrauchten Wagen handelt. Das Anmeldeformular erhältst du in der Regel beim zuständigen Amt in deinem Kanton oder lädst es dort online herunter. Um ein Kontrollschild und die dazugehörige Nummer zu erhalten, sind neben diesem die folgenden Dokumente notwendig:

  • Wohnsitzbestätigung (wenn eine Änderung des Wohnorts erfolgt)
  • Versicherungsnachweis (mit Stammnummer)
  • Haftpflichtversicherung (wird vom der Versicherung an das Stassenverkehrsamt elektronisch übermittelt)
  • Prüfbericht Formular 13.20 A (bei einem Neuwagen)

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Was passiert, wenn eine Änderung des Wohnkantons erfolgt?

Bei einem Umzug in einen anderen Kanton genügt es nicht mehr, die Adressänderung per Telefon an das Strassenverkehrsamt durchzugeben. Dafür musst du zunächst das Fahrzeug anmelden; die Daten und Dokumente sind auch im Internet zu finden. Der neue Wohnort muss registriert werden, wozu dann folgende Unterlagen nötig sind:

  • Zulassungsantrag (inklusive der Anmeldung zur Immatrikulation des Autos)
  • Fahrzeugausweis (Original oder Nachprüfung durch das Formular 13.20 B)
  • Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung und Stammnummer)
  • alte Kontrollschilder

Wo wird der Prüfbericht Formular 13.20 A ausgestellt?

Für die Anmeldung und Versicherung eines neuen Fahrzeugs kann jeder Fahrzeughalter in der Schweiz eine Stammnummer erhalten. Das geschieht immer beim Schweizer Grenzzollamt und gilt für die Einfuhr von EU-Neuwagen in die Schweiz. Das Zollamt teilt dem Auto die jeweilige Stammnummer zu, das damit am Verkehr teilnehmen darf, zugelassen und versichert werden kann.

Benötigt wird dafür der Prüfbericht Form. 13.20 A, ein fast leeres Dokument, dessen Daten die Zollbeamten ausfüllen. Es beinhaltet:

  • die Art des Fahrzeugs
  • die Typenbezeichnung und Marke
  • die Fahrgestellnummer
  • die Stammnummer

Wie kann ich ein Importfahrzeug in der Schweiz anmelden?

Wenn der Kauf eines Fahrzeugs im Ausland erfolgt, der Wohnsitz jedoch in der Schweiz ist, muss das Auto ab dem Einfuhrdatum innerhalb eines Monats registriert werden. Die Anmeldung erfolgt bei einem Schweizer Strassenverkehrsamt. Du benötigst dafür:

  • den Kaufvertrag
  • die ausländische Zulassungsbescheinigung bzw. die Fahrzeugpapiere
  • die Einfuhrzollanmeldung
  • den Identitätsnachweis (Schweizer Pass oder Ausländerausweis)

Für die Fahrzeugprüfung des Autos musst du folgende Dokumente einreichen:

  • Versicherungsnachweis
  • Prüfbericht Form. 13.20 A (mit der dort abgedruckten Stammnummer)
  • Zulassungsbescheinigung bzw. ausländische Fahrzeugpapiere
  • Mehrwertsteuerbescheinigung durch das Zollamt
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (vom Hersteller oder Importeur)

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