Wie komme ich an den Lernfahrausweis?

Der Lernfahrausweis (LA) ist der erste Schritt zum unbefristeten Führerausweis. Er erlaubt es dir, zusammen mit einer Begleitperson deine ersten Fahrten zu unternehmen. Doch bevor es soweit ist, musst du ein paar Dinge erledigen. So musst du die nötigen Formulare einreichen und ein Reihe von Tests bestehen. Doch so kompliziert ist die ganze Sache nicht. Zunächst fängst du mit dem Nothelferausweis an.

Wie erhalte ich meinen Nothelferausweis?

Am Anfang des ganzen Prozedere steht ein Nothilfekurs. Hier lernst du lebensrettende Sofortmassnahmen und erste Hilfe. Damit wirst du zu einem Nothelfer und bekommst den dazugehörigen Ausweis. Der Nothelferausweis ist sechs Jahre lang gültig. Auch hier musst du dich zunächst bei einem Kursanbieter anmelden. Sobald du den Nothelferausweis erhalten hast, kannst du ein Gesuch für den Lernfahrausweis abgeben.

Wo reiche ich mein Gesuch ein?

Für den Ausweis wendest du dich an das zuständige Strassenverkehrsamt deines Kantons. Hier reichst du ein simples Gesuch ein. Füge dem Antrag ein aktuelles farbiges Passfoto hinzu. Ausserdem benötigen die Beamten noch einen aktuellen Sehtest. Den kannst du bei deinem Augenarzt oder einem Optiker erledigen lassen. Anschliessend sprichst du beim selben Amt, bei der Gemeindeverwaltung, der Einwohnerkontrolle oder dem Polizeiposten persönlich vor. Hier brauchst du nur einen gültigen Identifikationsnachweis vorzuzeigen. Der zuständige Beamte prüft deine Identität und leitet die Formulare an die Zulassungsbehörde weiter.

Wie läuft die Theorieprüfung ab?

Im nächsten Schritt legst du die theoretische Prüfung ab. Das geschieht am besten online. Zunächst geht es natürlich darum, ordentlich die Theorie zu lernen. Hierfür belegst du am besten einen Kurs an einer Fahrschule. Online gibt das Verkehrsamt einige Terminvorschläge für die Prüfung. Sie besteht darin, dass du innerhalb eines festgelegten Zeitraumes eine Reihe von Fragen beantwortest. Es fallen auch Gebühren an, die sich je nach Kanton unterscheiden können. Die Theorieprüfung gilt für zwei Jahre, ausgenommen du besitzt bereits einen Fahrschein für andere Fahrzeuge, die die gleiche theoretische Prüfung voraussetzen.

Welche Formulare muss ich auf dem Weg zum Führerausweis ausfüllen?

Mit dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen Prüfung hast du bereits deinen Lernfahrausweis. Du kannst dich somit an die praktische Prüfung wagen. Hierfür suchst du dir einen Fahrlehrer, nimmst Fahrstunden, absolvierst Probefahrten und bereitest dich auf den Erwerb des Führerausweises vor. Dazu gehören insgesamt also die folgenden Schritte:

  • Nothelferkurs beantragen und absolvieren
  • Sehschärfe beim Optiker oder Augenarzt testen lassen
  • Aktuelles Passfoto machen
  • Gesuch schreiben und einem zuständigen Amt schicken
  • Theoretische Prüfung bestehen

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Ab wann lässt sich der Lernfahrausweis beantragen und wozu berechtigt er?

Den Lernfahrausweis kannst du frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters beantragen. Egal ob du PKW oder Motorrad fahren willst, das Mindestalter beträgt in jedem Fall 18 Jahre. Soll es schnell gehen, dann reiche das Schreiben einen Monat vor Vollendung deines 18. Lebensjahres ein. Ausgenommen sind kleinere Motorräder, deren Hubraum nicht grösser ist als 50 Kubikmeter oder deren Dauerleistung geringer ist als vier Kilowatt. Hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

Abgesehen davon, die Prüfung für den Fahrschein ablegen zu dürfen, berechtigt dich der Erwerb dazu, ein Auto zu fahren. Allerdings nur, wenn du eine Begleitperson dabei hast. Diese Begleitperson muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Sie muss mindestens drei Jahre lang im Besitz einer Autoprüfung sein, muss mindestens 23 Jahre alt sein und darf den Führerausweis nicht auf Probe besitzen.

Für welche Kategorien gilt der Lernfahrausweis?

Der Lernfahrausweis berechtigt dich zunächst nur, ein PKW oder ein Motorrad zu führen, gilt also für die Kategorien A und B. Allerdings gibt es noch Unterkategorien. In der Kategorie kannst du damit nämlich Motorräder mit einer Motorleistung von weniger als 35 Kilowatt fahren.

Möchtest du Fahrzeuge der Klasse C, C1 sowie D1 fahren, dann benötigst du keinen Lernfahrausweis. Dies gilt aber nur, wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Mindestanforderung, um einen Transporter zu fahren, ist der Lernfahrausweis. Auch hier sind Lernfahrten notwendig. Und: Du darfst das Fahrzeug nur dann führen, wenn du einen Begleiter hast, für den dieselben Bedingungen gelten wie oben. Ein gesonderter Lernfahrausweis für C berechtigt auch zu Lernfahrten für die Klasse B, also für PKWs. Anders verhält es sich bei den Personentransportern (Klasse D). Hier beträgt das Mindestalter 21 Jahre, der Fahrer muss Übungsfahrten absolvieren und mindestens seit drei Jahren Transporter der Klasse C und seit 2 Jahren PKWs der Klasse B führen dürfen.

Wie lange und wo ist der Ausweis gültig – und wie viel kostet er?

Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Er kann nicht verlängert werden und lässt sich nicht unterbrechen. Ob du mit dem Lernfahrausweis auch im Ausland fahren darfst, hängt ganz von den nationalen Vorschriften des Landes ab. Vor dem Grenzübertritt solltest du dich bei den zuständigen Behörden informieren. Am besten gehst du auf Nummer Sicher und lässt jemanden anderes ans Steuer. Für die einzelnen Schritte kannst du mit Kosten von um die 100 Schweizer Franken rechnen.

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