Führerausweiskategorien der Schweiz

Kat. B (Auto)

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzuggewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Mindestalter: 17 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Nein


Kat. A1 (Roller)

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Nein


Kat. A (bis 35kW)

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Nein


Kat. A (über 35kW)

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

Mindestalter: 2 Jahre Fahrpraxis mit Kat. A bis 35 kW

Ärztl. Untersuchung: Nein


Kat. B1

Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Nein


Kat. C1

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Ja


Kat. C

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Ja


Kat. D1

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Ja


Kat. D

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Ja


Kat. BE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.

Mindestalter: 17 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Nein


Kat. C1E

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Ja


Kat. CE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Ja


Kat. D1E

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.

Mindestalter: 21 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Ja


Kat. DE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Ja


Kat. F

Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Nein


Kat. G

Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.

Mindestalter: 14 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Nein


Kat. M (Mofa)

Motorfahrräder.

Mindestalter: 14 Jahre

Ärztl. Untersuchung: Nein