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Wer den Führerausweis der Kategorie A oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber des Fahrlehrerausweises der Kategorie IV absolvieren. Spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung muss die Bestätigung der Absolvierung der Grundschulung vorliegen. Eine einmalige Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate ist nur möglich nach absolvierter Grundschulung.

Die praktische Grundschulung dauert für den Erwerb des Führerausweises der Kategorie A zwölf Stunden, für den Führerausweis der Unterkategorie A1 acht Stunden. Besitzt der Gesuchsteller für den Führerausweis der Kategorie A die Unterkategorie A1, dauert die Grundschulung noch sechs Stunden.

Nebst der obligatorischen Motorrad-Grundschulung, welche das erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik, Blicktechnik und Fahrzeugbedienung vermittelt, empfehlen wir Dir die Ausbildung (Haupt- und Perfektionsschulung) bei einem Motorradfahrlehrer zielgerichtet fortzuführen.

Die abgeschlossene praktische Grundschulung wird beim Ausstellen eines zweiten Lernfahrausweises anerkannt, sofern diese nicht mehr als ein Jahr zurückliegt.

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