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Mit dem Autoindex bringst du in Erfahrung, wer der Besitzer eines Autos oder Motorrades ist. Alles, was du dazu brauchst, ist das Nummernschild. Die Kontrollschilder werden in vielen Kantonen in einem öffentlich zugänglichen Register, dem Autoindex, gespeichert und stehen dort den Bürgern zur Verfügung. Grösstenteils sind diese über Online-Abfragen verfügbar. Die Kontrollschilder geben Auskunft über die Namen und die Adresse des Halters des Fahrzeugs.
Der Autoindex kann sich für verschiedene Zwecke als nützlich erweisen. Insbesondere lässt sich mit dem Register Fehlverhalten im Strassenverkehr melden. Wenn beispielsweise jemand sein Auto auf deinem Parkfeld parkt und dir deinen gemieteten Platz wegnimmt, musst du nicht darauf warten, dass der Besitzer auftaucht, um ihn auf seinen Fehler hinzuweisen. Du erfährst seine Anschrift und seinen Namen über den Autoindex und kannst ihn persönlich aufsuchen. Das gleiche gilt, wenn jemand mit seinem Wagen deine Ausfahrt blockiert und dir damit den Zugang zum Strassenverkehr versperrt.
Die Nachfrage nach Namen und Adressen von Autobesitzern ist nicht bei jedem Strassenverkehrsamt gleich geregelt. Je nach Kanton kann es einige Unterschiede geben. Frage am besten zunächst bei deinem heimischen Strassenverkehrsamt nach, wenn du den Halter eines Fahrzeuges finden willst. Bei manchen Ämtern ist es notwendig, sich zuerst auf der Webseite des Amtes zu registrieren. Dieser Vorgang ist allerdings recht schnell erledigt.
Nicht bei jedem Amt ist dieser Service kostenlos. Manche verlangen eine Gebühr für eine Nachfrage. Die Gebühr hängt auch davon ab, auf welchem Wege die Daten eingefordert werden. Andere Ämter stellen den Service kostenlos zur Verfügung.
Solltest du einen Fahrer melden wollen, der dir ausserhalb deines Heimatkantons über den Weg gelaufen ist, dann musst du dich an das Amt wenden, in dem der Fahrer gemeldet ist. In diesem Fall gelten dann auch die Richtlinien dieses Amtes, etwa bezüglich der Kosten.
Wie du an die Daten kommst, ist von Amt zu Amt unterschiedlich. Allgemein gibt es mehrere Wege zum Autoindex. Die Ämter geben jährlich kostenpflichtige Bücher heraus, in den sie ihren aktuellen Autoindex aufzeichnen. Es ist jedoch nicht notwendig, sich so ein Buch zu bestellen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Eintrag im Autoindex per Post anzufragen. Das ist zumeist ebenfalls mit Kosten verbunden. Das Amt schickt dir anschliessend einen Brief, in dem es dir die angefragten Daten mitteilt.
Weniger umständlich ist die Nachfrage per Telefon, SMS oder im Internet. Einige Strassenverkehrsämter bieten einen telefonischen Service an. Die Nachfrage ist während der Dienstzeiten möglich. Das gleiche gilt für Anfragen per SMS. Auch die Kurznachrichten sind ausserdem mit zusätzlichen Kosten verbunden. Manche Ämter lassen nur eine maximale Anzahl an Anfragen pro Tag zu. Um Auskunft per SMS zu erhalten, musst du zumeist nur das Nummernschild an eine spezifische Nummer senden. Am einfachsten ist die Anforderung online. Dies geschieht auf der Webseite des jeweiligen Amtes. Hier musst du lediglich das Kontrollschild eingeben und bekommst Zugriff auf den Eintrag im Autoindex.
Im Autoindex sind der Name des Besitzers sowie seine Wohnadresse mit Strasse und Ort verzeichnet. Ausserdem findest du Informationen über die Art des Fahrzeuges.
Wenn du nicht willst, dass andere deinen Eintrag im Autoindex einsehen können, dann kannst du den Eintrag sperren lassen. Dieser Service wird von allen Ämtern zur Verfügung gestellt. Damit sperrst du für Privatpersonen und private Organisationen die Möglichkeit, den Eintrag im Autoindex abzufragen. Die Sperrung teilst du dem zuständigen Amt schriftlich mit. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen. In der Regel stellen die zuständigen Ämter auf ihrer Webseite Formulare zum Download bereit. Diese füllst du aus und sendest sie dem Strassenverkehrsamt deines Heimatkantons zu.
Selbst wenn eine Person ihren Eintrag im Autoindex gesperrt hat, kannst du unter Umständen auf ihn zugreifen. Allerdings musst du das gegenüber dem Amt begründen können. Im Kern musst du nachweisen können, dass die Sperrung dich daran hindert, deine Rechte geltend zu machen.
Die Ämter sind ausserdem berechtigt, deine gesperrten Daten weiterzugeben. Dies gilt etwa bei Unfällen, Strafanzeigen oder der Halterwechsel. Eine Sperrung bedeutet ausserdem keine Löschung. Der Eintrag im Autoindex steht dem Amt noch immer zur Verfügung.
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