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Der Bussenkatalog der Schweiz enthält alle für den Schweizer Strassenverkehr relevanten Vergehen und die dazu gehörigen Strafen. Viele der Einträge in der Bussenliste behandeln Geschwindigkeitsüberschreitungen, denn es gibt je unterschiedliche zugelassene Geschwindigkeiten für Autobahnen, Strassen ausserorts und Strassen innerorts. Mit der „Via Sicura“ sind besonders die Strafen für Raser gestiegen. Autofahrern können bei schweren Verstössen im Verkehr sogar Freiheitsstrafen drohen. Die Höhe der Geldbussen korreliert dabei mit der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei relativ geringen Verstössen wird ein festes Bussgeld verhängt. Darüber hinaus bestimmen die Behörden je nach Fall und es können der Entzug des Führerausweises sowie eine Anzeige folgen. Die Bussenliste stützt sich auf die Artikel 3, 3a und 12 des Ordnungsbussengesetzes des Schweizer Bundesrates. Weiterhin enthält die Bussenliste Regelungen zu den Themen:
Beim Rotlichtverstoss kann das Bussgeld 250 Franken betragen. Wirst du mit dem Handy am Steuer erwischt, kann es dich 100 Franken kosten. Nicht angeschnallt? Das macht dann 65 Franken. Der Bussenkatalog der Schweiz handelt ein breites Spektrum an Themen rund um den Strassenverkehr, die beteiligten Personen und ihre Fahrzeuge ab.
Innerorts gilt generell die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Fährst du nur 1 bis 5 Stundenkilometer zu schnell, dann droht dir eine Busse von 40 Franken. Bei 6 bis 10 Stundenkilometern werden 120, bei 11 bis 15 Stundenkilometern 250 Franken fällig. Darüber hinaus ist die Höhe der Geldbusse unbestimmt und wird vom Gericht entschieden. Bei 16 bis 20 Stundenkilometern erfolgen etwa eine Anzeige und eine Verwarnung, bei 21 bis 24 Stundenkilometern kommt zur Anzeige der Entzug des Führerausweises für mindestens einen Monat hinzu. Ab 25 Stundenkilometern dauert der Entzug des Führerausweises mindestens drei Monate.
„Ausserorts“ bezeichnet die Autostrassen und die Haupt- sowohl Nebenstrassen ausserhalb geschlossener Ortschaften. Auf den Haupt- und Nebenstrassen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 Stundenkilometer und auf den Autostrassen 100 Stundenkilometer. Die Übertretungen kosten hier:
Bei allem darüber Hinausgehenden entscheiden die Gerichte über das Ausmass der Busse. Auch hier gilt: Ab einem Tempoverstoss von 21 Stundenkilometern gibt es eine Anzeige und eine Verwarnung, ab 26 Stundenkilometern zusätzlich einen mindestens einmonatigen Führerausweisentzug, der sich ab 30 Stundenkilometern auf mindestens drei Monate verlängert.
Auf der Autobahn beträgt die Höchstgeschwindigkeit 120 Stundenkilometer. Dasselbe Schema für die Bussenliste gilt auch hier:
Eine Anzeige mit Verwarnung droht ab 26, ein zusätzlicher einmonatiger Führerausweisentzug ab 31, ein mindestens dreimonatiger Führerausweisentzug ab 35 Stundenkilometern.
Besonders hart gehen die Behörden gegen Raser im Verkehr vor. Wer als Raser eingestuft wird, dem droht der Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre. Bei wiederholten Vergehen kann das Resultat nicht nur der endgültige Entzug des Führerausweises sein, sondern auch die Beschlagnahmung des Fahrzeuges. Damit es so weit kommt, musst du den Verkehr allerdings auf extrem schwerwiegende Weise gefährdet haben. Als Raserei gilt etwa eine Geschwindigkeitsübertretung von 30 Stundenkilometern in einer 30er-Zone, 50 Stundenkilometern in einer 50er-Zone innerorts, 60 Stundenkilometern in einer 80er-Zone ausserorts und 80 Stundenkilometern in einer 120er-Zone auf der Autobahn. Sollte du dich weigern, die Busse zu bezahlen oder dir weitere Zuwiderhandlungen leisten, kommt es zu einem ordentlichen Strafverfahren.
Als Beweis für die Übertretung zählen Blitzer und Radarfallen. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung wird dem gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen. Diese Toleranz wird auch als „Sicherheitsmarge“ bezeichnet. Wie viel diese beträgt, hängt vom Messgerät und der Geschwindigkeit ab. Bei 100 Stundenkilometern auf der Autobahn können das etwa bis zu 14 Stundenkilometer sein.
Geldbussen, die durch Verstösse im ausländischen Verkehr entstehen, sind grundsätzlich dort zu bezahlen, wo du sie verursacht gast. Das gilt für Schweizer Personen im Ausland ebenso wie für Nicht-Schweizer im Schweizer Inland.
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