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Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz: Vorsicht vor harten Strafen!

Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz: Vorsicht vor harten Strafen!

Um eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Schweizer Strassenverkehr zu begehen, musst du kein Raser sein. Vielleicht bist du durch den Beifahrer oder deine Kinder im Auto abgelenkt und wirst geblitzt. Doch unabhängig vom Grund der Geschwindigkeitsüberschreitung erwarten dich hohe Bussen. Wirst du erwischt, führt die Polizei die entsprechenden Massnahmen teils sofort durch, teils erhältst du einen Bescheid mit der Post. Was erwartet dich bei einem Geschwindigkeitsverstoss im Strassenverkehr? Die wichtigsten Fragen klären wir hier.

Wie schnell darf ich in der Schweiz im Strassenverkehr fahren?

Die Verkehrsregelverordnung (VRV) definiert werden die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten innerhalb der Schweiz. Vor allem der Artikel 4a bildet die Grundlage für den Bussenkatalog. Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit kann ebenfalls durch Verkehrszeichen vorgegeben werden. Innerorts werden verkehrsberuhigte Zonen mit Verkehrszeichen mit Geschwindigkeitsvorgaben ausgestattet. Auch in Baustellenbereichen oder bei kurvenreicher Streckenführung wird das Tempo oft durch Verkehrszeichen geregelt. Deren Geschwindigkeitsangabe ist auch dann bindend, wenn sie unter der generellen Höchstgeschwindigkeit für diesen Streckenabschnitt liegt.

Die allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben lauten:

  • Autobahn: 120 km/h
  • Autostrassen: 100 km/h
  • Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften: 80 km/h
  • innerhalb von Ortschaften: 50 km/h

Wie wird die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz Schweiz gemessen?

Hauptsächlich werden Verkehrssünder durch Blitzer oder Radarfallen festgestellt. Etwa 4.300 Blitzer sind innerhalb der Schweiz im Einsatz. Die fest installierten Kontrollgeräte werden durch mobile Kontrollen unterstützt. Mobile Messungen können durch ein fahrendes Fahrzeug und durch einen Helikopter erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist die Nachfahrkontrolle. Hier wird dem Temposünder durch die Polizei hinterhergefahren und die Geschwindigkeit durch einen Vergleich zwischen den beiden Fahrzeugen ermittelt. Die Verkehrskontrollabteilung betreibt die automatischen Messstationen für die Dokumentation der Verfehlungen.

Welche Bussen oder Strafen drohen mir?

Die Bussen oder Strafen richten sich nach der Höhe des Vergehens. Eine einfache Übertretung wird durch ein simples Ordnungsbussenverfahren geregelt. Die Ordnungsbussenverordnung und die Ordnungsbussengesetz legen die Bussen für Tempoverstösse in den folgenden Bereichen fest:

  • innerorts von 0 bis 15 km/h
  • ausserorts von 0 bis 20 km/h
  • Autobahn von 0 bis 25 km/h

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet werden. Das ist der Fall, wenn du dich weigerst den Bussbetrag zu bezahlen oder wenn du dir eine schwerwiegende Zuwiderhandlung zu schulden kommen lässt. Eine grobe Verkehrsverletzung wäre es, wenn du

  • innerorts bis zu 24 km/h
  • ausserorts bis zu 29 km/h
  • auf der Autobahn bis zu 34 km/h

zu schnell unterwegs bist.

Liegt deine Geschwindigkeitsüberschreitung noch höher, dann handelt es sich um eine Straftat. In dieser Instanz kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren ausgesprochen werden. Ausserdem musst du die Kosten des Verfahrens selber tragen. Darüber hinaus können noch weitere Sanktionen hinzukommen. Im Administrativverfahren kann eine Verwarnung und der Entzug des Fahrausweises ausgesprochen werden. Geplant ist allerdings, die rigide Anwendung dieser Strafen individueller zu handhaben. Ein entsprechendes Gesetz wird für 2021 erwartet.

Wiederholungstätern wird der Führerausweis länger entzogen. Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Diese vorsorgliche Massnahme gilt bis zur Klärung der Angelegenheit. Zusätzlich wird die Fahrtüchtigkeit mit einem verkehrspsychologischen Test überprüft.

Was erwartet mich als Fahranfänger bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die Bussen und Strafen sind je nach Schwere gestaffelt. Ausserdem wird darauf geachtet, ob innerhalb des Zeitraums des „Führerausweis auf Probe“ bereits ein Verstoss vorliegt. Zusätzlich zu der fälligen Busse kommen folgende Sanktionen hinzu:

  • leichter Verstoss: Verwarnung (zweiter Verstoss: Führerausweisentzug)
  • mittlerer Verstoss: Führerausweisentzug (mindestens 1 Monat)
  • schwerer Verstoss: Führerausweisentzug (mindestens 3 Monate)

Eine Zuwiderhandlung mit Führerausweisentzug hat noch weitere Folgen:

  1. Führerausweisentzug: Probezeit wird um ein Jahr verlängert
  2. Führerausweisentzug: Fahrerlaubnis wird ungültig. Die Neubeantragung ist nach einem Jahr möglich setzt allerdings ein verkehrspsychologisches Gutachten voraus. Die Ausbildung musst du dann von neuem beginnen.

Welchen Sicherheitsabzug gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Generell wird bei der festgestellten Geschwindigkeit eine Sicherheitsmarge abgezogen. Die Strassenverkehrskontrollverordnung regelt dies durch die Verordnung des ASTRA (Artikel 8). Für jede Messungsart gibt es einen vorgegebenen Sicherheitsabzug. Im Artikel 8 sind diese Werte dokumentiert.

Welche Strafen erwarten mich innerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Innerhalb von Ortschaften werden folgende Bussen und Strafen ausgesprochen:

  • 1 bis 5 km/h: 40 Franken
  • 6 bis 10 km/h: 120 Franken
  • 11 bis 15 km/h: 250 Franken
  • 16 bis 20 km/h: Anzeige und Verwarnung
  • 21 bis 25 km/h: Anzeige und mindestens 1 Monat Führerausweisentzug
  • über 25 km/h: Anzeige, mindestens 3 Monate Führerausweisentzug und Eintrag ins Strafregister

Welche Strafen erwarten mich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts und auf Autobahnen?

Ausserorts unterscheiden sich die Strafen nur unerheblich:

  • 1 bis 5 km/h: 40 Franken
  • 6 bis 10 km/h: 100 Franken
  • 11 bis 15 km/h: 160 Franken
  • 16 bis 20 km/h: 240 Franken
  • 21 bis 25 km/h: Anzeige und Verwarnung
  • über 25 km/h: Anzeige und mindestens 1 Monat Fahrausweisentzug
  • ab 30 km/h: mindestens 3 Monate Fahrausweisentzug und Eintrag ins Strafregister

Auf Autobahnen gelten noch einmal gesonderte Regelungen:

  • 1 bis 5 km/h: 20 Franken
  • 6 bis 10 km/h: 60 Franken
  • 11 bis 15 km/h: 120 Franken
  • 16 bis 20 km/h: 180 Franken
  • 21 bis 25 km/h: 260 Franken
  • 26 bis 30 km/h: Anzeige und Verwarnung
  • 31 bis 34 km/h: mindestens 1 Monat Fahrausweisentzug
  • ab 35 km/h: mindestens 3 Monate Fahrausweisentzug und Eintrag ins Strafregister

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