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Haftpflichtversicherung: Die wichtigsten Fakten über eine unerlässliche Absicherung

Haftpflichtversicherung: Die wichtigsten Fakten über eine unerlässliche Absicherung

Schnell kann es passieren: eine unbedachte Handlung oder einen Moment nicht aufgepasst und schon ist ein Schaden entstanden. Besonders unangenehm ist es, wenn du dabei fremdes Eigentum beschädigst oder sogar eine Person verletzt. In der Schweiz ist jeder, der Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügt, zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet – und das in voller Höhe und zeitlich unbegrenzt. Für den Verursacher kann das schnell sehr teuer werden: Als Schutz vor Ansprüchen bietet die Haftpflichtversicherung umfangreichen Versicherungsschutz und finanzielle Sicherheit. Auf unserer Vergleichsplattform beantworten wir dir die wichtigsten Fragen rund um die Haftpflichtversicherung und zeigen dir, worauf du achten solltest.

Welche Schäden sind über die Haftpflicht abgedeckt?

Versicherungsschutz bietet die private Haftpflicht für folgende Schäden, die du gegenüber Dritten verursachst:

  • Personenschäden: Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, Schädigung der Gesundheit sowie Tod einer Person etwa bei einem Unfall
  • Sachschäden: Beschädigung und Zerstörung von fremdem Eigentum
  • Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren, zum Beispiel Verdienstausfälle

Welche Leistungen bietet die Haftpflichtversicherung?

Ist ein Schaden entstanden und werden Schadenersatzansprüche von Dritten geltend gemacht, gehört es zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung, diese zunächst im Hinblick auf ihre Berechtigung zu prüfen. Berechtigte Ansprüche werden wie folgt reguliert:

  • bei Personenschäden: die Kostenerstattung für die Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit, zum Beispiel für medizinische Behandlungen und Therapien und für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie für Rehabilitationsmassnahmen. Im Todesfall trägt die Haftpflicht die Begräbniskosten sowie Entschädigungsleistungen für die Hinterbliebenen.
  • bei Sachschäden: die Kostenerstattung für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung
  • bei Vermögensschäden: eine Entschädigungsleistung für finanzielle Einbussen

Sollte sich der gestellte Anspruch nach Prüfung als unberechtigt herausstellen, gehört ein passiver Rechtsschutz ebenfalls zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung. In diesem Fall wehren die Versicherungen die Forderung ab, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln.

Wie hoch sollte die Deckung bei der Haftpflichtversicherung sein?

Die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung gibt vor, bis zu welcher maximalen Höhe eine Kostenerstattung im Schadensfall erfolgt. Da ein Schaden vor allem bei Personenschäden sehr teuer werden kann und zudem eine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz besteht, ist eine ausreichende Deckung für deine finanzielle Vorsorge unerlässlich. Allgemein empfohlen werden Versicherungssummen von mindestens fünf Millionen Franken für alle Schadensarten. Willst du auf Nummer sicher gehen, hast du die Möglichkeit, einen Tarif mit einer höheren Deckungssumme von zehn bis 20 Millionen Franken zu wählen.

Welche Haftpflichtversicherungen brauche ich?

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wesentlichen Absicherungen, die du haben solltest. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss besteht jedoch nicht. Anders sieht es aus, wenn du ein Auto besitzt: In der Schweiz muss jeder Halter eines für den Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeugs die obligatorische Kfz-Haftpflicht abschliessen. Je nach individuellen Voraussetzungen können übrigens weitere Haftpflichtversicherungen für dich infrage kommen. Dazu gehören:

  • Bauherren-Haftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Vermieter-Haftpflicht
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht

Welche Personen sind über die Haftpflichtversicherung versichert?

Bei der Haftpflichtversicherung wird zwischen einem Singletarif und einem Familientarif unterschieden. Während der Singletarif ausschliesslich Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer selbst bietet, sind beim Familientarif automatisch alle Familienmitglieder, die gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben, mitversichert. Dazu gehören:

  • der Ehe- oder Lebenspartner
  • minderjährige eigene Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder
  • volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen, sich in der Ausbildung oder im Studium befinden
  • pflegebedürftige Angehörige
  • allein lebende Eltern und Grosseltern

Tipp: Bei kleineren Kindern solltest du darauf achten, in deine Haftpflicht den Zusatz "deliktunfähige Kinder" mit einzuschliessen. Da Kinder unter sieben Jahren (im Strassenverkehr sogar unter zehn Jahren) per Gesetz als nicht deliktfähig gelten, sind sie für verursachte Schäden auch nicht verantwortlich und müssen diese demnach nicht ersetzen. Da Eltern sich in dem Fall jedoch häufig in einer moralischen Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz sehen, ist dieser Zusatz (meist mit einer begrenzten Deckung) empfehlenswert.

Welche Versicherungen können kombiniert mit einer Haftpflicht abgeschlossen werden?

Wenn du eine Haftpflichtversicherung abschliessen möchtest, hast du bei vielen Anbietern die Möglichkeit, diese mit weiteren wichtigen Versicherungen zu kombinieren. Eine übliche Kombination ist der Zusammenschluss einer Haftpflicht- mit einer Hausratversicherung. Erweiterbar ist diese Kombiversicherung um weitere Module, dazu gehören meist eine Unfallversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung. Sogenannte Versicherungspakete bieten den Vorteil, dass sie insgesamt meist einen günstigeren Gesamtbeitrag aufweisen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Versicherungen reduziert sich zudem der administrative Aufwand.

Wann kann ich meine Haftpflichtversicherung wechseln?

Der Wechsel der Haftpflichtversicherung kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn nach einem Anbietervergleich ein Tarif gefunden wird, der einen günstigeren Beitrag und/oder bessere oder umfangreichere Leistungen bietet. Wenn du deine Haftpflicht wechseln möchtest, sollte dein bestehender Vertrag zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar sein. In der Regel wird die Haftpflicht mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer Kündigungsfrist von drei Monaten abgeschlossen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form und rechtzeitig beim deinem Anbieter eingehen.

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