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Die Fahrerausbildung in der Schweiz besteht aus zwei Abschnitten und heisst deshalb auch Zweiphasenausbildung. Nach der praktischen Prüfung, der ersten Phase, bekommst du als Neulenker einen vorläufigen Führerausweis. Die Probezeit, Teil zwei, dauert drei Jahre. Nach der praktischen Prüfung müssen Neulenker und Neulenkerinnen zwei WAB Tageskurse absolvieren. Das Kürzel WAB steht für Weiterausbildung. Die Veranstaltung besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen. Zum Programm gehören Fahrübungen zu den Themen:
Auch der Umgang mit dem Fahrassistenten wird geübt, der Fahrstil im Hinblick auf ökonomisches Fahren und Sicherheit geprüft. Im Austausch mit anderen Neulenkern und Neulenkerinnen sowie mit dem Fahrlehrer lernst du dich als Fahrer, dein Auto und das System Strassenverkehr noch besser kennen. Ziel ist es, eine möglichst sichere und umweltfreundliche Fahrweise zu lernen und Unfälle zu vermeiden. Der Zweck der Kurse besteht darin, dass du gefährliche Verkehrssituationen zu umgehen lernst, bevor sie überhaupt entstehen.
Grundsätzlich müssen alle Neulenker, die einen Führerschein auf Probe ausgestellt bekommen, die Weiterausbildung besuchen. Erst dann können sie einen Antrag auf die endgültige Fahrerlaubnis stellen. Der zweite Teil der Zweiphasenausbildung dient dazu, die bereits gemachten Verkehrserfahrungen zu vertiefen und zu reflektieren. Damit möchte der Gesetzgeber die hohen Unfallzahlen unter Junglenkern absenken. Deshalb ist die Weiterausbildung obligatorisch für alle, die einen definitiven Führerausweis bekommen wollen. Wer einen Führerausweis der Kategorie B fürs Auto und einen der Kategorie A fürs Motorrad gemacht hat, kann frei entscheiden, ob er den Kurs mit dem Auto oder dem Motorrad absolviert. Auch Inhaber eines gültigen ausländischen Führerausweises, die ihn auf den schweizerischen umschreiben lassen wollen, bekommen einen Ausweis auf Probe und müssen das Training absolvieren.
Bisher mussten Neulenker an zwei Kursen teilnehmen, beide dauerten einen Tag lang. Der Bundesrat hat jedoch eine Revision der Führerscheinausweisvorschriften beschlossen. Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Neuregelung, dann ist nur noch einer der WAB-Kurse obligatorisch. Wer einen Führerausweis auf Probe mit einem Ablaufdatum 2020 oder später besitzt, braucht also nur noch einen eintägigen Kurs zu absolvieren. Diese Weiterausbildung muss innerhalb von drei Jahren, dem Zeitraum der Probezeit, beendet sein. Achtung: Wer seinen Führerausweis auf Probe nach dem 31.12.2019 bekommen hat, dem bleiben für die Weiterausbildung nach der neuen Vorschrift nur zwölf Monate ab Ausstellung des Führerscheins! Fahrschulen empfehlen allerdings für eine Übergangszeit, weiterhin freiwillig den zweitägigen WAB Kurs zu besuchen, weil die Inhalte für den neuen eintägigen Kurs vom Gesetzgeber noch nicht klar definiert sind.
Als Junglenker wählst du deinen Kursanbieter für die Weiterbildung frei. In der Tagespresse und hier online findest du die Träger in deiner Region, so kannst du dich für den passenden Kursveranstalter entscheiden.
Grundsätzlich sollten die Kurse mit dem eigenen Auto oder Töff gemacht werden, weil du dessen sicheren Umgang lernst. Es gibt jedoch auch Anbieter, die einen Wagen zur Miete überlassen. Falls du also keinen eigenen Wagen zur Verfügung hast, kannst du für den Kurs einen anmieten.
Wer es versäumt, an der Weiterbildung teilzunehmen, ist nach Ablauf von Jahresfrist nicht mehr fahrberechtigt! In diesem Fall verlierst du die Fahrberechtigung und musst den gesamten Prozess von vorn beginnen: einen neuen Lernfahrausweis beantragen, alle Prüfungen noch einmal ablegen. Ausnahmen gelten für begründete Gesuche. Dann können Nachfristen von drei Monaten in bestimmten Fällen gewährt werden. Innerhalb dieser Nachfrist bekommst du dann eine auf die entsprechenden Kurstage beschränkte Fahrberechtigung vom kantonalen Verkehrsamt, um den WAB Kurs 2.0 abzulegen. Erst mit den absolvierten Kursen kannst du als Lenker auf Probe den endgültigen Ausweis beantragen. Das Ablaufdatum des vorläufigen Ausweises findest du auf deinem Führerschein unter der Rubrik 4b. Achte bei der Terminplanung und Buchung der WAB Kurse darauf, dass auch die Ausstellung des unbefristeten Führerausweises einige Tage dauert – unter Umständen könnte hier zwischenzeitlich deine Frist auslaufen.
Anbieter für die Kurse gibt es schweizweit – grundsätzlich haben Junglenker die freie Wahl, wo sie sich anmelden. Es bietet sich allerdings an, sich für einen der wohnortnahen Anbieter zu entscheiden. Welche Träger in deiner Region zu finden sind, kannst du hier bequem online recherchieren.
Autobesitzer kennen das: Alle paar Jahre landet das Schreiben vom Strassenverkehrsamt im Briefkasten. Der Wagen soll in die MFK, also zur Motorfahrzeugkontrolle. Das hat gute Gründe: Autos nutzen sich mit der Zeit ab, Mängel sammeln sich an, die Leistung lässt nach, Geräte funktionieren nicht mehr ordnungsgemäss. Der Zahn der Zeit nagt an den Fahrzeugen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss auch dein Auto daher regelmässig in die Kontrolle. Wir erklären dir, was es dazu zu wissen gibt.
Eine Autoversicherung musst du in der Schweiz haben, wenn du ein Fahrzeug besitzt. Dabei unterscheidet man zwischen Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Kfz-Halter zwingend vorgeschrieben; eine Teil- oder gar Vollkasko hingegen ist freiwillig. Letztgenannte solltest du auswählen, wenn dein Auto noch recht neu ist oder du vom bestmöglichen Schutz profitieren möchtest. Bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine sinnvolle Kombination der Teilkasko- und der Kollisionskaskoversicherung. Damit deckt diese Art der Versicherung auch die Schäden am Fahrzeug ab, die du selbst verursacht hast. Für die zusätzliche Leistung bezahlst du natürlich auch einen höheren Beitrag.
Mit dem richtigen Navi findest du spielend leicht den Weg zum Ziel. Ob innerhalb der Schweiz oder im Ausland: Ein gutes Navigationsgerät leitet dich sicher, sucht dir die beste Route heraus und achtet auf die aktuelle Verkehrslage. Damit sparst du Zeit und Treibstoff und setzt vorhandene Ressourcen nachhaltig und effizient ein, indem du die kürzeste und schnellste Route auch in dir unbekannten Gebieten wählst. Nie wieder den Weg suchen und den Verkehr hinter dir aufhalten: Wir verraten dir alles, was du zum Thema Navis wissen musst. So findest du garantiert das richtige Modell für deine Bedürfnisse.
Auf zwei Rädern dem Ruf des Abenteuers folgen und über die gewundenen Strassen der Schweiz rollen – für viele ist dies ein Traum. Doch bevor dieser Traum Gestalt annehmen kann, musst du dich in der Schweiz der Motorradprüfung stellen. Zum Glück ist sie kein Hexenwerk und setzt lediglich eine gute Portion Theorie und eine ausreichende Menge Praxis voraus. Doch welche Fahrzeugkategorie kommt für dich infrage? Und was sind die Voraussetzungen für die Prüfung? Damit du ideal vorbereitet bist, geben wir dir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Den Führerausweis bekommst du nicht einfach so. Auf dem Weg dorthin ist eine ganze Reihe von Schritten notwendig. So benötigst du zunächst einen Lernfahrausweis und den wiederum bekommst du nur, wenn du die Theorieprüfung beantragst und bestehst. Für alle Führerausweiskategorien in der Schweiz wird dabei die sogenannte Basistheorieprüfung vorausgesetzt. Was sie ist und wie du sie am besten bestehst, erfährst du in diesem Beitrag.
Um den Verschleiss eines Motors möglichst gering zu halten, muss das Schmieröl in Abständen gewechselt und aufgefüllt werden. Wenn dein Auto noch jung ist, führen Werkstätten in der Schweiz bei der Wartung und der Inspektion regelmässig einen Ölwechsel durch. Später kannst du diesen Teil der Autopflege jedoch auch selbst übernehmen und dir das Geld für den Service sparen. Warum Motoröl für deinen Wagen wichtig ist, wie du selbst einen Ölwechsel durchführst und was du sonst noch alles über den Ölwechsel wissen musst, erfährst du in unserem FAQ.