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Wann das Fahrzeug in die Prüfung muss, hängt von seinem Alter ab. In der Regel erfolgt die erste Motorfahrzeugkontrolle vier Jahre nach der ersten Zulassung des Wagens. Nach dieser ersten Prüfung erfolgt die nächste innert von drei Jahren. Danach verkürzen sich die Prüfintervalle auf zwei Jahre. Zumeist schickt dir das Strassenverkehrsamt deines Kantons eine Aufforderung zur Prüfung per Post zu. In diesem Fall bist du dazu verpflichtet, die Fahrzeugkontrolle in der angegebenen Frist vornehmen zu lassen. Den Termin solltest du unbedingt wahrnehmen, denn sonst drohen Bussen. Ausserordentliche Prüfungen sind immer dann zu beantragen, wenn du an deinem Wagen wesentliche Veränderungen vornimmst. Diese Änderungen musst du den Behörden innert von 14 Tagen mitteilen und einen speziellen Termin vereinbaren. Das betrifft vor allem das Tuning. Teilst du den Behörden diese Veränderungen nicht mit, wird ebenfalls eine Busse fällig.
Du bist nicht nur verpflichtet, zum angeordneten Termin zu erscheinen. Du musst auch sichergehen, dass dein Fahrzeug auf die MFK richtig vorbereitet ist. Allerdings musst du deinen Wagen nicht auf den neuesten Stand bringen. Du solltest ihn jedoch ordentlich reinigen und sauber halten. Ausserdem solltest du sicherstellen, dass die zu überprüfenden Geräte richtig funktionieren. Dazu gehören zum Beispiel:
Weiterhin überprüfen die Behörden die Identifikation des Fahrzeuges anhand der Kontrollschilder und der Dokumente. Sie stellen fest, ob der Fahrer ausreichend Sicht hat und ob das Fahrgestell, Achsen, Reifen, Räder und Aufhängungen in Ordnung sind. Dabei kann unter anderem der Rost eine wichtige Rolle spielen.
Sollten die Behörden Mängel am Fahrzeug feststellen, dann musst du diese innerhalb von 30 Tagen beheben. Du erhältst einen Prüfbericht, auf dem der Prüfer die Mängel aufzeichnet. Allerdings verfahren die verschiedenen Kantone unterschiedlich. In manchen Gegenden der Schweiz reicht es aus, wenn du die Mängel selber behebst, es auf dem Prüfbericht vermerkst und ihn mit dem Fahrzeugausweis an die Behörde schickst. Hier kannst du also selber Hand anlegen, wenn du das Können dafür hast. Andere Behörden wollen den Wagen immer zur Nachprüfung sehen. Das kann selbst bei kleinsten Mängeln der Fall sein. Die Nachprüfung kann zusätzliche Kosten verursachen.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob der Wagen auf die MFK vorbereitet ist oder den Mindestanforderungen genügt, kannst du die Dienstleistungen einer Werkstatt in Anspruch nehmen. Werkstätten bieten gerne einen Vortest an. Zu den Dienstleistungen gehört auch, das Fahrzeug vorher gründlich zu reinigen. Ein Vortest bei einer Werkstatt kann von Vorteil sein, wenn sich dadurch die zusätzlichen Kosten durch die Nachprüfung vermeiden lassen. Dabei solltest du nur die Teile des Wagens überprüfen lassen, die auch für die MFK relevant sind. Und: Ein Kostenvoranschlag ist immer eine gute Idee. In einigen Kantonen kann es genügen, wenn die Werkstätten die Mängelbehebung bescheinigen und an die Behörden schicken. In anderen muss der Wagen nach der Behebung in der Werkstatt zur Nachprüfung.
Der Halterwechsel setzt den Intervall der jährlichen Überprüfungen nicht aus. Es ist jedoch nicht notwendig, den Behörden den Wagen vorzuführen, sobald du einen Occasionswagen gekauft hast. Vorsicht beim Kauf von gebrauchten Wagen, die der Halter mit „frisch ab MFK“ bewirbt. Das ist kein Gütesiegel, sondern bedeutet lediglich, dass der Wagen bei der letzten Prüfung den Mindestanforderungen entsprach. Möchtest du auf Nummer Sicher gehen, dann schlage ihm einen Occasionstest vor. Anders sieht es bei Importen in die Schweiz aus. Importierte Fahrzeuge musst du vor der Zulassung zum Verkehr überprüfen lassen. Handelt es sich um einen Neuwagen, dann reicht es für die Behörden aus, die Papiere zu sichten.
Generell musst du den Wagen in deinem Heimatkanton überprüfen lassen. Zumeist hast du dort eine Wahl zwischen mehreren Anlaufstellen, jedoch musst du das schriftlich beantragen. Die einzelnen Kantone verfahren hier unterschiedlich. Anders sieht es aus, wenn du eine freiwillige Überprüfung durchführen lassen willst.
Möchtest du ausserhalb der regelmässigen Prüftermine dein Fahrzeug untersuchen lassen, dann kannst du jederzeit einen Termin vereinbaren. In diesem Fall musst du die Prüfung nicht in deinem Heimatkanton vornehmen lassen. Du brauchst dafür auch keine Bewilligung deines Strassenverkehrsamtes.
Die Montage einer Anhängerkupplung ist an nahezu jedem Fahrzeug möglich. Der Aufwand beim Einbau und die anfallenden Kosten variieren dabei erheblich und hängen vom jeweiligen Modell ab. Es gibt viele Pkws, die sich mit geringem Arbeitsaufwand mit einer Anhängerzugvorrichtung nachrüsten lassen. Bei der Auswahl ist es wichtig, dass du die zulässige Anhängelast berücksichtigst. Zudem stehen verschiedene Varianten zur Verfügung. Begehrt sind abnehmbare Ausführungen, weil diese den normalen Fahrzeugbetrieb nicht stören. Sie werden am Pkw angebracht, wenn ein Anhänger oder Fahrradträgers benötigt wird. Bei Nichtbenutzung lassen sie sich im Kofferraum unterbringen. Mehr zum Thema gibt es hier.
Seit Jahren sieht man in der Schweiz und in anderen Ländern Autos tagsüber mit Licht fahren. Was anfangs viele als eine übertriebene Sicherheitsmassnahme einiger Fahrer beurteilten, wurde am Ende zum Gesetz: 2014 wurde in der Schweiz das Tagfahrlicht eingeführt. Das Gesetz besagt ganz einfach, dass alle Motorfahrzeuge – vierrädrige und zweirädrige – auch bei guter Sicht am Tag mit Licht fahren müssen. Durch die bessere Sichtbarkeit eines Fahrzeugs mit Licht soll sich die Sicherheit im Verkehr erhöhen. Du hast Fragen zum Tagfahrlicht? Die wichtigsten beantworten wir hier.
Tesla, VW oder BMW: So gut wie jeder Automobilkonzern stellt mittlerweile Elektroautos her. Sie gelten als Alternative zum Verbrenner und als umweltfreundliches Fahrzeug im Zuge des Klimawandels. Anstelle eines mit Benzin oder Diesel betriebenen Motors findet sich in diesen Modellen ein Elektromotor. Zu den beliebtesten E-Autos zählen Modelle wie der Renault Zoe oder das Tesla Model 3. Im Folgenden findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Elektroauto in der Schweiz.
Die meisten deiner Urlaubs- und Geschäftsreisen beginnst du mit dem Flugzeug. Nach der Ankunft bist du mit Taxi, Bus oder Shuttle-Service unterwegs. Aber was dann? Eine Tour zu den Sehenswürdigkeiten oder zum spontanen Abendessen im nächsten Ort musst du erst umständlich organisieren. Mit dem Mietauto bist du zeitlich unabhängig und wählst deine Ziele frei aus. Aber ist die gewohnte Unabhängigkeit mit dem Schweizer Führerausweis im Ausland überhaupt möglich? Länderspezifische Vorschriften vor Ort sind kompliziert. Dank zwischenstaatlicher Verträge gibt es rund um die Welt jedoch eine relativ einfache Lösung: Der internationale Führerschein verhilft dir zur gewohnten Mobilität in anderen Ländern.
Auf zwei Rädern dem Ruf des Abenteuers folgen und über die gewundenen Strassen der Schweiz rollen – für viele ist dies ein Traum. Doch bevor dieser Traum Gestalt annehmen kann, musst du dich in der Schweiz der Motorradprüfung stellen. Zum Glück ist sie kein Hexenwerk und setzt lediglich eine gute Portion Theorie und eine ausreichende Menge Praxis voraus. Doch welche Fahrzeugkategorie kommt für dich infrage? Und was sind die Voraussetzungen für die Prüfung? Damit du ideal vorbereitet bist, geben wir dir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Bei einer Neuanmeldung oder bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz musst du diesen Vorgang bei deinem zuständigen Zollamt und beim Strassenverkehrsamt melden. Dort erhält das Fahrzeug eine sogenannte Stammnummer, um eindeutig identifizierbar zu sein. Diese benötigst du besonders für die Zulassungsprüfung und die Autoversicherung. Sie ist im Fahrzeugausweis festgehalten, zusammen mit der Marke, dem Typ, der Erstinverkehrssetzung, der Typengenehmigung, dem Kontrollschild und dem Name und der Adresse des Fahrzeughalters. Lerne hier mehr über die Stammnummer deines Wagens.